Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leon Ioakeim - Terminjäger

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die durch Leon Ioakeim (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbracht werden. Mit der Beauftragung akzeptiert der Kunde diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.


§2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter übernimmt die Akquise für den Kunden im B2B-Bereich mit dem Ziel, qualifizierte Verkaufsgespräche in den Kalender des Kunden zu legen und so die Neukundengewinnung aktiv zu unterstützen.
(2) Gegenstand der Leistungen ist insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Akquisestrategien, die Ansprache und Qualifizierung potenzieller Neukunden sowie die Koordination und Terminierung von Verkaufsgesprächen für den Kunden.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel remote. Es handelt sich nicht um Schulungen, Trainings oder zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen.
(4) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, es sei denn, es liegt eine explizit schriftlich vereinbarte Erfolgsgarantie vor.


§3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande.
(2) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.


§4 Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Rechnungstellung fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(2) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig.
(3) Der Anbieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug Leistungen zurückzuhalten oder die Zusammenarbeit vorzeitig zu beenden.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, solange der Kunde die fällige Vergütung nicht vollständig beglichen hat.
(5) Die Zahlung erfolgt entweder per Überweisung nach Rechnungsstellung, per Stripe-Zahlung oder per SEPA-Lastschrift.

§4a Provisionsregelung

(1) Der Anbieter hat zusätzlich zur vereinbarten Grundvergütung Anspruch auf eine Provision für jeden Vertragsabschluss, den der Kunde mit einem durch den Anbieter vermittelten Interessenten erzielt. Die genaue Höhe der Provision richtet sich nach der im individuellen Vertrag getroffenen Vereinbarung.
(2) Die Provisionspflicht erstreckt sich auf sämtliche Umsätze und Vertragsabschlüsse mit einem durch den Anbieter akquirierten Kunden – unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Kunde zu diesem Zeitpunkt noch besteht oder bereits beendet wurde.
(3) Nachgelagerte Provisionspflicht: Der Anbieter hat Anspruch auf Provision für alle Abschlüsse und gebuchten Leistungen, die ein durch den Anbieter vermittelter Kunde innerhalb von 12 Monaten nach dem erstmaligen Vertragsabschluss tätigt – auch wenn die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle durch den Anbieter vermittelten Vertragsabschlüsse sowie sämtliche Folgebuchungen dieser Kunden unverzüglich und vollständig an den Anbieter zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung oder meldet er unvollständig oder verspätet, ist der Anbieter berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe der vertraglich vereinbarten Provision zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 % geltend zu machen.
(5) Provisionsansprüche werden mit Rechnungsstellung des Anbieters fällig und sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen aus §4 entsprechend.


§5 Garantiebedingungen

(1) Termingarantie:
Der Anbieter garantiert dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit eine vertraglich festgelegte Anzahl an erschienenen und qualifizierten Terminen. Die konkrete Anzahl der garantierten Termine wird im individuellen Angebot bzw. Hauptvertrag schriftlich vereinbart. Sollte diese Anzahl im Ausnahmefall innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Anbieter, die Arbeit für einen weiteren Monat kostenfrei fortzusetzen, unter Fortzahlung der benötigten Tools.Als „erschienener Termin" gilt ein Gespräch, bei dem der potenzielle Neukunde pünktlich erschienen ist und das Gespräch stattgefunden hat. Als „qualifizierter Termin" gilt ein Gespräch, das die im Vorfeld gemeinsam definierten Kriterien zur Zielgruppenpassung erfüllt.

(2) Die Garantie gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen durch den Kunden erfüllt werden:

- Der Kunde meldet innerhalb 2 Werktagen zurück ob ein Termin stattgefunden hat oder nicht
- Der Kunde erscheint pünktlich und regelmäßig zu den vereinbarten 1:1 Meetings (mehr als zwei unentschuldigte Abwesenheiten führen zum Ausschluss der Garantie)
- Der Kunde kommuniziert transparent mit dem Anbieter über alle Termine, Vertragsabschlüsse und Provisionen.

(4) Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten entfällt die Garantie ersatzlos.


§6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Informationen und Mitwirkungen des Kunden vollständig vorliegen bzw. erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. Der Anbieter ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.


§7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit.

Dies umfasst insbesondere:

- Pünktliches Erscheinen zu Online-Terminen
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den gelegten Terminen
- Umsetzung der im Rahmen der Beratung gegebenen Impulse und Handlungsempfehlungen

(2) Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, kann der Anbieter nicht für ausbleibende Ergebnisse haftbar gemacht werden.
(3) Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die Bereitstellung und Finanzierung sämtlicher Tools, Software oder Plattformen, die für die Umsetzung der Vertriebsmaßnahmen erforderlich sind. Der Anbieter übernimmt hierfür keinerlei Kosten oder Verpflichtungen außer es ist im Vertrag anders vereinbart.


§8 Nutzungsrechte an bereitgestellten Materialien

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Materialien (z. B. Vorlagen, Videos, Checklisten).
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des gebuchten Programms gestattet. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.


§9 Datenschutz

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter und stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen.


§10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der Vereinbarung im Hauptvertrag. Ist dort keine Mindestlaufzeit genannt, beträgt diese drei Monate.
(2) Verträge mit automatischer Verlängerung verlängern sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
(3) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Betreuung.


§11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung für Erfolge ist ausgeschlossen, sofern nicht explizit im Rahmen der Garantie geregelt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für rechtliche Konsequenzen, insbesondere Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Schäden und Kosten, die dem Kunden im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen wie z. B. E-Mail-Akquise, Kaltakquise oder ähnlichen Vertriebsaktivitäten entstehen. Der Kunde trägt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Maßnahmen die alleinige Verantwortung und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

§12 Abwerbeverbot

(1) Beide Parteien verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter, Freelancer, selbstständigen Auftragnehmer oder sonstigen Beschäftigten der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben, zu beschäftigen oder in sonstiger Weise zu engagieren – weder auf eigene Rechnung noch im Auftrag Dritter.
(2) Das Abwerbeverbot gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person in einem Angestelltenverhältnis oder als freier Mitarbeiter bzw. Freelancer für die andere Partei tätig ist oder war.
(3) Als Abwerbung gilt jede direkte oder indirekte Kontaktaufnahme mit dem Ziel, eine Person zur Aufgabe oder Einschränkung ihrer Tätigkeit für die andere Partei zu bewegen oder sie für ein eigenes oder fremdes Arbeitsverhältnis zu gewinnen.


§13 Vertraulichkeit


Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.


§14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Kontaktangaben:
Inhaber: Leon Ioakeim
Mettenstraße 30
80638 München
E-Mail: info@terminjaeger.de